Umweltmaßnahmen
Nach dem Landschaftgesetz in NRW bedeutet der Bau von manchen Wegen, Plätzen oder Gebäuden einen Eingriff in die Landschaft und Natur. Um diesen Eingriff wieder auszugleichen, werden in einigen Fällen sogenannte Ausgleichspflanzungen verlangt.
Auch private Bauherren sind immer wieder von geforderten Ausgleichspflanzungen oder Ersatzpflanzungen betroffen, wenn sie unter falschen Bedingungen Bäume auf ihrem Privatgrundstück fällen.
Wir übernehmen für Sie bei Bedarf Ausgleichspflanzungen für versiegelte Flächen im Hoch- und Straßenbau. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl der Pflanzen.